Verordnung mit zwei Neuheiten

Mittwoch, 24. Juni 2020
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Eineinhalb Jahre finanziert das Land Brandenburg die vier hauptamtlichen Verantwortlichen für sorbische/wendische Angelegenheiten. Jetzt kommt die Finanzierungsgrundlage dafür.

Potsdam (SN/at). Beispielhaft in der Minderheitenpolitik der Bundesländer ist eine Regelung in Brandenburg: Das Land finanziert seit dem 1. Januar 2019 in den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus-Chóśebuz die hauptamtlichen Personalstellen der kreislichen Verantwortlichen für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Bislang jedoch war nicht geregelt, was diese Kostenübernahme außer den Gehältern konkret beinhaltet. Da Brandenburg mit diesem bisher einzigartigen Finanzierungsmodell Neuland betreten hatte, war erneute Neuererarbeit notwendig, um die dazu notwendige Kostenverordnung auf den Weg zu bringen. Das dauerte seine Zeit, doch die bestehende Vakanz scheint bald zu enden.

Veröffentlicht in SN Deutsch
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