Aufträge für die Regierung

Mittwoch, 30. März 2022
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Sechster sächsischer Sorben-Bericht wird am 30. September vorliegen

Dresden (SN). Der Sächsische Landtag hat die Staatsregierung gebeten, ihren Sechsten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen bis zum 30. September vorzulegen. Grundlage dafür war ein von den Koalitionsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in Deutsch und Sorbisch eingebrachter Antrag. Die Debatte im Plenum fand am 23. März statt. An diesem Tag vor 74 Jahren beschloss der damalige Sächsische Landtag das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung, heute als erstes Sorben-Gesetz bezeichnet.

Die Vorlage initiierte die sorben- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Friedel. Den sechsten Bericht „zur Mitte der Legislatur vorzulegen, lässt ausreichend Zeit, um sich mit diesem im Parlament auseinanderzu­setzen, die Schlussfolgerungen zu ziehen und die dann erforderlichen Änderungen auf den Weg zu bringen“, so Friedel.

Veröffentlicht in SN Deutsch
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