Gericht fordert Belege ein

srjeda, 27. septembera 2023
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Die Gemeinde Neuhausen/Spree klagte gegen das brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Dieses hatte beschieden, 15 Gemeindeteile dem angestammten sorbischen Siedlungsgebiet zuzuordnen. In der mündlichen Verhandlung der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus am 13. September blieb kein Besucherplatz frei.  Foto: Axel Arlt Die Gemeinde Neuhausen/Spree klagte gegen das brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Dieses hatte beschieden, 15 Gemeindeteile dem angestammten sorbischen Siedlungsgebiet zuzuordnen. In der mündlichen Verhandlung der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus am 13. September blieb kein Besucherplatz frei. Foto: Axel Arlt

Erste Klagen gegen Zuordnung zum sorbischen Siedlungsgebiet verhandelt

Mit der Novellierung des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg Anfang 2014 ebnete der Gesetzgeber auch den Weg für Kommunen, die in den Landkreisen Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łu­žyca und Dahme-Spreewald/Dubja-Błota liegen und dem angestammten sorbischen Siedlungsgebiet nicht angehören, diesem beizutreten. Die darauf aufbauende Verordnung definiert einen Zeitraum bis 31. Mai 2016, in dem Gemeinden oder Gemeindeteile ihren Antrag auf Zugehörigkeit einreichen konnten. Das gleiche Recht stand dem Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten zu. Im Ergebnis dessen beschied das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Anfang 2017, dass 43 Gemeinden ganz oder mit einzelnen Ortsteilen zum Siedlungsgebiet gehören sollten. Der Landtag signalisierte seine Zustimmung. Zehn Kommunen klagten gegen die Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Cottbus.

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