Bereits mehere Jahre bemühen sich Vertreter von Minderheiten, das Namensgesetz zugunsten der Angehörigen der vier anerkannten Minderheiten in Deutschland anzupassen. Nun bewegt sich etwas in Berlin.
Berlin (SN/JaW). Es beginnt sich etwas zu bewegen in puncto Reform des Namensgesetzes. Eine gemeinsam eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 16. April Eckpunkte für eine Neugestaltung des Namensrechts vorgelegt, so informiert das Berliner Minderheitensekretariat.