Eine Lücke im Grundgesetz?

srjeda, 26. julija 2023
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Die Förderung ethnischer Minderheiten ins Grundgesetz, das forderte ein Forum am 13. Oktober 1993 in Bonn, berichteten die Serbske Nowiny. Die Förderung ethnischer Minderheiten ins Grundgesetz, das forderte ein Forum am 13. Oktober 1993 in Bonn, berichteten die Serbske Nowiny.

JA, es gibt sie! Es fehlt ein „Minderheiten-Artikel“. In früheren Verfassungen war das anders! In der von 1849 hieß es im Paragraf 188: „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen.“ Artikel 113 der Verfassung von 1919 bestimmte: „Die fremdsprachigen Volksteile […] dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltung nicht in ihrer freien, volkstümlichen Entwicklung, besonders nicht im Gebrauch ihrer Muttersprache […] beeinträchtigt werden.“ Zwischen dem Ende der Weimarer Republik und der Gründung zweier deutscher Staaten herrschte Hitler ohne Verfassung mithilfe der am 28. Februar 1933 erlassenen Notverordnung. Die Politik der Nazis war zudem extrem sorbenfeindlich. Artikel 11 der DDR-Verfassung von 1949 lautete: „Die fremdsprachigen Volksteile der Republik sind durch Gesetzgebung und Verwaltung in ihrer freien volkstümlichen Entwicklung zu fördern […].

wozjewjene w: SN Deutsch
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