Änderung erst nach der Wahl 2021

srjeda, 29. julija 2020
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Die Änderung des Namensrechtsgesetzes wird es in der aktuellen Wahlperiode nicht mehr geben. Ob das Anliegen nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag 2021 zum Ende gebracht wird, hängt nach Meinung der brandenburgischen Landtagsabgeordneten Kathrin Dannenberg (Die Linke) davon ab, dass der Druck der Minderheitenorganisationen sowie der Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen auf Berlin­ nicht nachlässt.

Bautzen (SN/at). „Die Bundesregierung teilte mit, dass sie erst in der nächsten Wahlperiode über den Reformvorschlag entscheiden möchte“, heißt es in der Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Dannenberg zur Änderung des Namensrechtsgesetzes. Diese wäre notwendig, damit Sorbinnen und Wendinnen ihren Namen in der Muttersprache in den Personalausweis oder Pass eintragen lassen können.

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