Den Haushaltsplan 2022 der Stiftung für das sorbische Volk beschloss deren Stiftungrat am 24. November ebenso wie die Förderrichtlinien für die Ober- und Niederlausitz zur Verwendung der Mittel nach Paragraf 17, Nr. 31 des Gesetzes über Strukturertüchtigungen in den Braunkohlerevieren.