Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni in Cottbus beschloss der sorbische Dachverband Domowina erneut Änderungen seiner Satzung. Das wurde notwendig, weil das für Vereine zuständige Amtsgericht Dresden Teile der im Vorjahr auf der Hauptversammlung in Schleife angenommenen Satzungsänderungen als nicht rechtskonform eingestuft hat.
Cottbus (SN/at). Man kann es Nachsitzen nennen, um eine noch nicht erfüllte Aufgabe zu Ende zu bringen, an diesem sommerlichen Vorabend vor Pfingsten im Alten Großenhainer Bahnhof zu Cottbus, zu dem 37 Stimmberechtigte, Mitglieder des Bundesvorstandes, der Regionalverbände und der Vereine unter dem Dach der Domowina gekommen waren. Die Veranstaltung hatte einen einzigen, gewichtigen Auftrag: die Änderung der Satzung endlich so zu bewerkstelligen, dass diese auch der Prüfung durch das Amtsgericht Dresden standhält.