Geteilte Meinungen zur Anhörung

srjeda, 29. apryla 2015
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Dresden (SN/MiR). Einen unmittelbaren Bezug zum Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft haben die Sorben in Sachsen nicht. Schließlich sind alle sorbischen Schulen im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet in kommunaler Trägerschaft. Der Sorbische Schulverein sowie der Rat für sorbische Angelegenheiten in Sachsen hatten sich beide schriftlich im Vorfeld der öffentlich stark beachteten Anhörung zum Gesetzentwurf am 17. April im Sächsischen Landtag geäußert. Vor Ort jedoch waren sie nicht. Unter anderem sieht der Sorbenrat es als grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Auftrag des Freistaates Sachsen an, die Bildung in sorbischer Sprache und Kultur entsprechend dem Konzept 2plus und den diesbezüglichen Rahmenbedingungen einschließlich des Unterrichts in Sorbisch als Fremdsprache, in staatlicher Zuständigkeit zu garantieren.

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